„Sichere Daten für die Bürgerinnen und Bürger Europas – EU-Datenschutz-Grundverordnung zügig umsetzen“

Rede von Maximilian Schmidt MdL am 27.02.2014 zum TOP „Sichere Daten für die Bürgerinnen und Bürger Europas – EU-Datenschutz-Grundverordnung zügig umsetzen“ Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Erste Beratung

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich denke, auf diese Debatte zum Schluss dieses Plenarabschnitts sollte das Recht auf Vergessenwerden eben nicht angewandt werden. Vielmehr sollten wir sie in guter Erinnerung behalten, weil sie ein gutes Beispiel dafür ist, dass man sich in diesem Landtag auch sehr schnell einig werden kann – über die Frage des Datenschutzes ohnehin.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Online zu sein, gehört zum Lebensgefühl nicht nur meiner Generation, sondern aller Generationen unserer Bevölkerung. Was heute zum Thema „WhatsApp“ geschildert worden ist, ist für uns direkte, private Kommunikation: Wir schreiben Kurznachrichten, organisieren uns in Gruppen und vie-les mehr. Das Problem ist: Mit Privatnachrichten hat das eigentlich nicht mehr viel zu tun; denn jetzt liest Mark Zuckerberg, der Chef von Facebook, indirekt mit bzw. kann mitlesen.
Ich will Ihnen die entscheidende Rechtslücke, die besteht, noch einmal in Erinnerung rufen. Das ist zurzeit auch der Haken bei der europäischen Regelung. Die jetzige EU-Datenschutzgrundverordnung stammt von 1995. Sie ist hier oft zitiert worden. Uns liegt aber auch etwas vor, was die europäische Rechtsetzung an der Stelle komplett außer Kraft gesetzt hat. Das ist das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, mit dem sich Unternehmen wie Google, Facebook und andere einfach mal eben zertifizieren lassen und dann alle Datenschutzstandards über Bord werfen können. Dieses Abkommen, das die Europäische Kommission bereits 1998 geschlossen hat, muss mit einer gemeinsamen Datenschutzgrundverordnung abgeschafft werden, damit sich Firmen eben nicht „herauszertifizieren“ lassen können und damit ein Datenschutz für alle gilt, auch für die, deren Server in Amerika stehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, auch wenn im Internet vieles neu ist, so ist durchaus auch altes Recht meiner Meinung nach heute ganz aktuell, wennman es nur in unsere Zeit übersetzt. 1949 haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Artikel 10 in unsere Verfassung geschrieben, der da lautet:

„Das Briefgeheimnis sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Aber seinerzeit hat man sich überhaupt nicht vorstellen können, welche riesige Datenmengen und vor allem wie viele Datenarten in der heutigen Zeit existieren werden. Ich glaube, unsere entscheidende Aufgabe dazu können wir als Landtag beitragen ist es, deutlich zu machen: Dieser Verfassungsgrundsatz des Datenschutzes ist unverletzlich, über alle Zeiten hinweg, und wir können ihn gemeinsam schützen, indem wir das in die neue Zeit übersetzen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube nämlich, dass wir in unserer Zeit keine Abwägungen zwischen Freiheit und Bequemlichkeit treffen dürfen. Denn die Bequemlichkeit, die wir dadurch haben, dass Firmen die vielen Daten nutzen, um uns unser Leben angenehmer zu machen, schränkt an anderer Stelle unsere Freiheit ein. Wenn wir immer im Hinterkopf haben müssen, dass jemand anderer mitliest, dass ein Unternehmen mitliest oder eine staatliche Organisation mitliest, dann sind wir letztlich unfrei, und das kratzt an den Werten unserer Demokratie.

Vor diesem Hintergrund: In Artikel 8 Abs. 1 der europäischen Grundrechte-Charta heißt es:

„Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“

Wir müssen dieses Grundrecht gemeinsam verbürgen. Nach der heutigen Debatte bin ich guten Mutes, dass wir das vielleicht sogar einstimmig tun können. Das wäre ein hervorragendes Signal dieses Hauses und für die hiesige Debattenkultur ohnehin.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

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