Bargeld erhalten – Freiheit und Bürgerrechte schützen!

Plenarrede von Maximilian Schmidt MdL im Niedersächsischen Landtag am 19. Februar 2016 zum TOP 29: „ Bargeld erhalten – Freiheit und Bürgerrechte schützen!“ – Antrag der Fraktion der FDP, Drs. 17/5114

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grascha, mal wieder eine Bargelddebatte hier im Landtag. Sie haben gleich eingangs gesagt: Das ist eine emotionale Debatte. Das ist auch gut so. Diese Debatte muss man unbedingt emotional führen. – Ich bin dafür, dass eine Sachdebatte durchaus auch einmal nüchtern geführt werden kann; denn das hilft manchmal auch, um einen klaren Blick für den Sachverhalt zu bekommen.

Meine Damen und Herren, dieser etwas dürre Antrag der FDP zeigt ‑ das ist ja nun schon der zweite Antrag ‑, dass Sie ein ganz amouröses Verhältnis zum Bargeld haben, insbesondere zu 500-Euro-Scheinen. Die wollen Sie mit Ihrem Antrag, der nur aus zwei Teilen besteht, ja noch einmal ganz besonders retten. Vielleicht haben Sie ja auch einfach nur die meisten großen Scheine. Das weiß ich nicht.

Der Sachverhalt ist folgender: Bundesfinanzminister Schäuble hat man einen Vorschlag gemacht. Wenn man bösartig wäre, könnte man sagen: Der hat erwiesenermaßen auch am meisten Erfahrungen mit großen Summen an Bargeld gesammelt. – Diese Aussage will ich jetzt aber nicht in den Raum stellen. Der entscheidende Punkt ist vielmehr: Es gibt einen Vorschlag des Bundesfinanzministers und einen Vorschlag der EZB. Den muss man jetzt sehr sachlich diskutieren. Das ist im Übrigen auch eines der wenigen Themen, bei dem man den Begriff der Obergrenze auch einmal sinnvoll diskutieren kann; denn hier geht es darum, mit einer Obergrenze gegen Kriminalität vorzugehen. Worüber wir jetzt reden müssen, ist die Frage: Kann das funktionieren? Kann das wirken?

Meine Damen und Herren: Was ist der Anlass für diesen Vorschlag? – Nach einer aktuellen Studie werden in Deutschland jedes Jahr rund 100 Milliarden Euro aus illegalen Quellen gewaschen, und nur 1 % dieser Gelder kann über die Wege des Rechtsstaats wieder eingezogen werden. 99 % hingegen kommen illegal durch. Ich sage hier ganz klar: Das kann der Staat nicht akzeptieren. Unser Rechtsstaat kann nicht akzeptieren, dass Geldwäsche, Schattenwirtschaft und illegale Finanztransaktionen stattfinden. Das ist entscheidend.

Und: Statistisch ist es so, dass nur der allergeringste Teil der alltäglichen Zahlungen oberhalb des Betrages von 5 000 Euro in bar stattfindet. Je höher der Zahlungsbetrag, desto exponentiell niedriger ist der Barzahlungsanteil. Deshalb betrifft der in Rede stehende Vorschlag statistisch nur einen winzigen Anteil der Geldgeschäfte im Alltag. Allerdings: Bargeld ist im Alltag auch die Gewähr dafür, dass im Zeitalter von Big Data, in Zeiten, in denen Unternehmen massenhaft Kundendaten sammeln, eben nicht jede Zahlung von Produkten sofort mit einem Kunden verbunden werden kann.

Deshalb muss jetzt sehr sorgfältig über die Frage diskutiert werden: Welche Instrumente taugen am meisten, um Schattenwirtschaft und Geldwäsche einzudämmen? Und welche Instrumente taugen am meisten, um die Privatsphäre und den Datenschutz sicherzustellen? – Um beides geht es in dieser Debatte. Meine Damen und Herren, ich will auch sagen, was in dieser Debatte nicht hilft. Da hilft kein dürrer aus nur zwei Sätzen bestehender Antrag hier im Landtag. Man muss sich sachgerecht damit beschäftigen.

Ich will Ihnen auch gleich sagen, was überhaupt gar nicht geht: In der Begründung zu Ihrem Antrag ziehen Sie wieder eine Leier ab, die wir hier schon einmal gehört haben. Sie behaupten dort so nonchalant nebenbei, dass die Einführung des Mindestlohns ein Beitrag zur Förderung der Schattenwirtschaft sei. Das ist so was von abwegig! Das geht gar nicht. Wer behauptet, dass faire Löhne quasi ein Beitrag zur Kriminalität wären, der liegt völlig falsch.

Ganz am Ende Ihrer Begründung ‑ das haben Sie in Ihrer apokalyptischen Rede ja erneut unter Beweis gestellt ‑ behaupten Sie, dass der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums jetzt ein Schritt zur Abschaffung des Bargelds insgesamt sei und dass das Sparvermögen der Allgemeinheit damit quasi ganz intransparent vom Staat vereinnahmt werden solle. Also: Diese Behauptung wird nicht dadurch wahrer, dass Sie sie wiederholen. Sie ist einfach auch nicht sachgerecht. Mit dieser Behauptung, die Sie hier an die Wand malen, werden Sie auch dem Thema nicht gerecht.

Sie können vor dem Hintergrund der wirklich wichtigen Frage, wie wir Datenschutz, die Sicherung der Privatsphäre und die Kriminalitätsbekämpfung ordentlich hinbekommen können, eine Debatte doch nicht dadurch führen, dass Sie zunächst allerlei Ängste schüren und dann keinerlei sachliche Argumente zulassen. Deswegen können wir heute hier im Landtag erneut ganz nüchtern feststellen: Die Abschaffung des Bargeldes ist weiterhin nicht vorgesehen. Und das ist auch gut so. Was aber vorgesehen ist, ist eine Debatte über die Frage, ob Ihr Vorschlag, was die Banknoten ‑ das ist übrigens allein Sache der Europäischen Zentralbank ‑ und Bargeldobergrenzen bei sehr hohen Zahlungsbeträgen, die es in vielen Staaten der Europäischen Union schon gibt ‑ angeht, ein Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität sein kann. Das wäre eine sachliche Debatte. Die können wir gern auch hier im Haus führen. Was wir aber nicht machen werden, ist, dass wir zu dem Chor auf Ihrer alten Schallplatte, die Sie hier immer wieder abspielen, auch noch mitsingen werden. Das machen wir nicht. Schönen Dank.

Weitere Artikel