22. September 2022 | Rede

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze

Rede von Maximilian Schmidt im Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Plenarrede von Maximilian Schmidt MdL im Niedersächsischen Landtag am 22. September 2022 zum TOP 72: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes“ – Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU – Drs. 18/11630

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gemerkt, dass der Titel dieses Gesetzentwurfs extrem lang ist. Vor diesem Hintergrund waren wir auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen der Meinung, dass eine mündliche Berichterstattung dazu angebracht ist.

Zunächst kann auch ich feststellen: Dieser Ausschuss   wir sagen eigentlich sehr selbstbewusst: der Königsausschuss des Parlaments   hat wie immer ganz exzellent gearbeitet. Vor diesem Hintergrund dürfen wir Ihnen auch diesen Gesetzentwurf hier heute einstimmig zur Annahme empfehlen. – Wenigstens die Haushälter klatschen.

Meine Damen und Herren, diese Beschlussempfehlung ist, wie gesagt, im federführenden Ausschuss einstimmig zustande gekommen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stimmte ebenso ab. Dieser Gesetzentwurf hat in der Sache trotz des langen Titels tatsächlich aber eine Reihe von wichtigen Inhalten.

Er diente nämlich im Wesentlichen dazu, die Mittel, die der Bund zur Unterstützung bei der Flüchtlingssituation und der Bewältigung der sonstigen Folgen des Ukraine-Krieges sowie zum Ausgleich von Steuereinnahmeausfällen wegen der Kindergeld-Sonderzahlung 2022 an das Land zahlt, an die Kommunen weiterzuleiten. Mit dem Gesetzentwurf wird eine entsprechende Vereinbarung des Landes mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt.

Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sind in erster Linie sprachlicher oder redaktioneller Art und sollen der Präzisierung des Regelungstextes dienen. Der GBD hat auch in besonderer Weise noch einen Hinweis gegeben. Wir als Ausschuss haben die Bitte der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, einen klarstellenden Satz einzufügen.

Schließlich soll auf Anregung des Sozialministeriums bei diesem Gesetzentwurf auch noch Rechtsbereinigung betrieben werden. Alles das hat der Haushaltsausschuss erledigt. Wir empfehlen Ihnen diesen Gesetzentwurf, wie gesagt, einstimmig zur Annahme.

Zu guter Letzt, Herr Präsident, erlauben Sie auch mir noch einige persönliche Worte. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber mir ging es jeden Tag hier so: Wenn man die Treppen in dieses Gebäude – das ist nicht irgendein Haus – hinaufsteigt, dann ist das ein bisschen ein magisches Gefühl. Man spürt die Verantwortung und – selbst ich bin dazu in der Lage – auch Demut, dass man hier an Dingen mitarbeiten darf, die 8 Millionen Niedersachsen betreffen.

Ich habe noch einmal nachgerechnet und war dann selbst überrascht: Ich war das erste Mal mit 19 Jahren in diesem Gebäude, als ich hier zunächst als Mitarbeiter tätig war. Jetzt bin ich 38, also doppelt so alt. Das war also quasi das halbe Leben. Ich kann Ihnen sagen: Es war mir trotzdem jeden Tag eine Ehre und – da habe ich auch noch einmal gerechnet – an der Mehrzahl der Tage auf jeden Fall auch eine Freude.

Ich darf Ihnen aber auch verraten – denn ich möchte hier keine Inventarnummer aufgeklebt bekommen – : Ich finde es eigentlich gut, wenn sich das dann auch personell ab und an mal verändert. Ich freue mich nämlich auf jeden Fall, mich wieder ins Heer der Werktätigen einzureihen, mich also meiner beruflichen Aufgabe zu widmen. Darüber freue ich mich noch mehr – und vor allen Dingen auch über mehr Zeit für meine Familie und meine Freunde. Am Mittwoch nächster Woche haben wir noch einmal Haushaltsausschuss. Der wichtigste Termin für mich an diesem Tag ist aber, dass unsere Tochter fünf Jahre alt wird. Und das ist ganz entscheidend.

Meine Damen und Herren, ich werde das Ganze dann aus dem wichtigsten Amt heraus betrachten, das man in einer Demokratie haben kann, nämlich dem als Bürger. Ich drücke Ihnen alle Daumen, die man drücken kann, und hoffe, dass viele andere das auch tun. Dieses Parlament muss ja beweisen, dass in den ganzen Krisen, die jetzt kommen, die Demokratie funktioniert. Ich wünsche Ihnen allen, dass Ihnen das in dieser Verantwortung gelingt, und werde auf jeden Fall meinen Teil – ich bin ja beruflich in der politischen Erwachsenenbildung tätig – dazu beitragen, dass es gelingt.

Und ansonsten ist es ja so – das habe ich in meiner politischen Laufbahn gelernt – : Man sieht sich nicht nur einmal und auch nicht nur zweimal, sondern ganz, ganz viele Male. Wer weiß das schon? Machen Sie es gut! Vielen Dank! Alles Gute!

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